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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2002 - 10 B 940/02   

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https://dejure.org/2002,16645
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2002 - 10 B 940/02 (https://dejure.org/2002,16645)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.08.2002 - 10 B 940/02 (https://dejure.org/2002,16645)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. August 2002 - 10 B 940/02 (https://dejure.org/2002,16645)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99

    Ausgestaltung des bauordnungsrechtlichen Nachbarschutzes gegen eine für die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2002 - 10 B 940/02
    Dies bedeutet allerdings nicht, dass der im Außenbereich Wohnende grundsätzlich keinen Schutz gegenüber den geschilderten Wirkungen von WEA beanspruchen könnte, sein Schutzanspruch ist lediglich gemindert, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Mai 2002, - 10 B 671/02 - und vom 3. September 1999 - 10 B 1283/99 -, NVwZ 1999, 1360, 1361.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2002, a.a.O., und vom 3. September 1999, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2002 - 10 B 671/02

    Lärmbeeinträchtigung durch Windenergieanlagen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2002 - 10 B 940/02
    Dies bedeutet allerdings nicht, dass der im Außenbereich Wohnende grundsätzlich keinen Schutz gegenüber den geschilderten Wirkungen von WEA beanspruchen könnte, sein Schutzanspruch ist lediglich gemindert, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Mai 2002, - 10 B 671/02 - und vom 3. September 1999 - 10 B 1283/99 -, NVwZ 1999, 1360, 1361.

    Zu den weiteren Rügen der Antragsteller, die Baugenehmigung verletze sie in ihren Nachbarrechten durch die von den genehmigten WEA ausgehenden Infraschallimmissionen, durch Auswirkungen auf Richtfunktrassen und durch das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung weist der Senat auf seine Beschlüsse vom 13. Mai 2002, a.a.O., und vom 1. Juli 2002 - 10 B 788/02 - hin.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1996 - 10 A 4248/92

    Regelungsgehalt einer Baugenehmigung; Zugehörigkeitsvermerk; Bauschein;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2002 - 10 B 940/02
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 1996 - 10 A 4248/92 -, BRS 58 Nr. 216, Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Loseblatt-Kommentar, § 75 Rn. 126 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1994 - 10 A 1025/90

    Welche Anforderungen an Bauvorlagen für Hanggrundstücke?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2002 - 10 B 940/02
    Eine Baugenehmigung ist rechtswidrig und verletzt die Rechte eines betroffenen Nachbarn, wenn sie unter Verstoß gegen § 37 Abs. 1 VwVfG unbestimmt ist und sich die Unbestimmtheit gerade auf solche Merkmale des Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung erforderlich ist, um eine Verletzung solcher Rechtsvorschriften auszuschließen, die auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt sind, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 1994 - 10 A 1025/90 -, NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - 10 B 788/02

    Einwendungen gegen die Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2002 - 10 B 940/02
    Zu den weiteren Rügen der Antragsteller, die Baugenehmigung verletze sie in ihren Nachbarrechten durch die von den genehmigten WEA ausgehenden Infraschallimmissionen, durch Auswirkungen auf Richtfunktrassen und durch das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung weist der Senat auf seine Beschlüsse vom 13. Mai 2002, a.a.O., und vom 1. Juli 2002 - 10 B 788/02 - hin.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1998 - 7 B 956/98

    Ungenügender Nachbarschutz: zwei Windkraftanlagen stillgelegt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2002 - 10 B 940/02
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2002 - 10 B 696/02 - und vom 13. Juli 1998 - 7 B 956/98 -, BRS 60 Nr. 193.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2002 - 10 B 939/02

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2002 - 10 B 940/02
    In Anwendung dieser Grundsätze beträgt der Streitwert des ungetrennten Verfahrens 2 L 244/02 (VG Münster) 12.500,-- EUR, wovon 5.000,-- EUR auf das vorliegende und 7.500,-- EUR auf das abgetrennte Verfahren 10 B 939/02 (2 L 244/02 - VG Münster) entfallen (Abstand zur durch Baugenehmigung genehmigten nächstgelegenen WEA weniger als 300 m).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2006 - 8 B 39/06
    Im Gegensatz zu der Fallgestaltung, wie sie dem vom Antragsteller angeführten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 7. August 2002 - 10 B 940/02 - zugrunde lag, ist vorliegend die maßgebliche Geräuschimmissionsprognose der u. GmbH, in der die relevanten Schallleistungspegel festgehalten sind, ausdrücklich zum Gegenstand der Genehmigung gemacht worden.
  • VG Düsseldorf, 07.01.2003 - 25 L 4551/02

    Ermittlung und Beurteilung von Immissionen nach der TA Lärm ; Rechtmäßigkeit

    Auch eine allgemeine Interessenabwägung führte zu dem Ergebnis, dass die Beigeladene bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren die ihr erteilte Baugenehmigung ausnutzen darf, denn die zu erwartenden Geräuschimmissionen verstoßen nicht gegen das Rücksichtnahmegebot und die Grenzwerte betreffend Schattenwurf, die Eingang in den Windenergie-Erlass vom 3. Mai 2002 gefunden haben, gehen auf das Ergebnis einer Expertenbesprechung im staatlichen Umweltamt Schleswig zurück, stellen mithin fachkundige Bewertung dar, anders insoweit möglicherweise OVG NRW, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 10 B 669/02 - Beschluss vom 7. August 2002 - 10 B 940/02 -.

    Auch eine allgemeine Interessenabwägung führte zu dem Ergebnis, dass die Beigeladene bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren die ihr erteilte Baugenehmigung ausnutzen darf, denn die zu erwartenden Geräuschimmissionen verstoßen nicht gegen das Rücksichtnahmegebot und die Grenzwerte betreffend Schattenwurf, die Eingang in den Windenergie-Erlass vom 3. Mai 2002 gefunden haben, gehen auf das Ergebnis einer Expertenbesprechung im staatlichen Umweltamt Schleswig zurück, stellen mithin fachkundige Bewertung dar, anders insoweit möglicherweise OVG NRW, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 10 B 669/02 - Beschluss vom 7. August 2002 - 10 B 940/02 -.

  • VG Münster, 18.12.2003 - 2 L 1771/03
    die aber noch näherer Überprüfung im Hauptsacheverfahren bedarf (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluß vom 7. August 2002 - 10 B 940/02 -, S. 8), für vertretbar gehaltene Jahresmaximum von 30 Stunden wird an dem Rezeptor D nur knapp unterschritten (29:30 h/a), das für vertretbar gehaltene Tagesmaximum von 30 Minuten wird an dem Rezeptor D sogar überschritten (0:36 h/d).

    Sie berücksichtigt die Entfernung der genehmigten Windenergieanlage von den drei Anwesen des Antragstellers, Art und Umfang der geltend gemachten Beeinträchtigungen, die Vorläufigkeit der im vorliegenden Verfahren angestrebten Regelung und folgt im übrigen den Bewertungsgrundsätzen in der Spruchpraxis des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. z.B. Beschluß vom 7. August 2002 - 10 B 940/02).

  • VG Düsseldorf, 08.06.2006 - 11 K 6062/04

    Nachbarrechtliche Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Feuerwache

    Diese Zielvorgabe, die allein nicht geeignet ist, den ausreichenden Nachbarschutz sicher zu stellen, vgl. zu Zielvorgaben: OVG NRW, Beschluss vom 7. August 2002 - 10 B 940/02 - ist in Zusammenhang mit einem nachfolgenden Hinweis in der Baugenehmigung sowie den Anlagen, die zur Baugenehmigung gehören, zu würdigen.
  • VG Düsseldorf, 26.09.2005 - 25 K 5364/04

    Rechtswidrigkeit einer im Hinblick auf nachbarschützende Vorschriften ungenauen

    Eine Baugenehmigung ist rechtswidrig und verletzt die Rechte eines betroffenen Nachbarn, wenn sie unter Verstoß gegen § 37 Abs. 1 VwVfG NRW unbestimmt ist und sich die Unbestimmtheit gerade auf solche Merkmale des Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung erforderlich ist, um eine Verletzung solcher Rechtsvorschriften auszuschließen, die auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt sind, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Mai 2005 - 10 A 2017/03 -, 7. August 2002 - 10 B 940/02, 6. August 2002 - 10 B 939/02 - und vom 29. September 1995 11B 1258/95 -, BauR 1996, S. 230 ff, Urteile vom 19. Dezember 1997 - 7 A 496/96 und vom 23. August 1995 - 7A 145/94 und 7 A 132/94 -.
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